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Das DI-Netz berichtete vor kurzem über folgendes Urteil:

Erstmals Urteil direkt gegen Samenbank: Betreiber muss Spenderidentität nennen

Am 27. April 2017 hat das Amtsgericht Berlin-Wedding eine Samenbank dazu verurteilt, einem 8-jährigen Mädchen Auskunft über die Identität des Mannes zu übermitteln, mit dessen Samen es 2008 gezeugt worden ist (AG Wedding Urteil v. 27.04.2017 – 13c 259/16).

Hier zum Bericht.

 

 

 

 

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